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Vermögen kann groß oder klein, mehr oder weniger werthaltig sein. In der Regel sollte es aber das selbst erarbeitete Gut eines Menschen sein.
Das Recht der offenen Vermögensfragen beschäftigt sich mit der vermögensrechtlichen Wiedergutmachung für die Opfer des Nationalsozialismus sowie mit den Rechtsproblemen in Folge der Teilung und Wiedervereinigung Deutschlands.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen:
bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt verlorengegangenen Kunstgegenständen und Grundbesitz
beim Auffinden verschollener Vermögenswerte
bei der Sicherung von Vermögenswerten und gleichgestellten Rechten
bei der Vertretung von Grundstücksnutzern und Grundstückseigentümern sogenannter „Datschengrundstücke“
Dort, wo es notwendig ist, wird ein länderübergreifendes Zusammenwirken mit zuverlässigen, erfahrenen und erprobten Kollegen sowie sonstigen kompetenten Partnern realisiert. |
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