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Das
Mietrecht unterteilt sich nochmals in
Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht. Auf
beiden Teilgebieten verfügen wir über Erfahrungen
bei der Vertretung der Interessen von Vermietern,
Mietern und Hausverwaltungen.
Unzweifelhaft ist, dass die Vorschriften des Mietrechts die
Interessen eines Großteils der Bevölkerung tangieren, indem sie einen
wesentlichen Lebens- und Arbeitsbereich regeln. Die Praxis zeigt es immer
wieder: In der Regel ist vorbeugen besser als heilen, aber auch letzteres ist
notwendig. Deshalb stehen wir bei der Lösung von auftretenden Fragen und
Problemen zur Seite:
- bei der Begründung von Mietverhältnissen
(u. a. Prüfung der Wirksamkeit einzelner Mietvertragsklauseln)
- während der Mietzeit
(u. a. Mietminderung aufgrund von Mängeln; Einforderung von Mietrückständen)
- bei der Beendigung von Mietverträgen
(u. a. Kündigung und Räumung; Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses; Abrechnung Mietkaution)
Wir favorisieren - sofern möglich - außergerichtliche
einvernehmliche Lösungen. Solche sparen nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und
Nerven der beteiligten Parteien. Mitunter sind aber einvernehmliche Lösungen
nicht möglich, dann vertreten wir die Interessen unserer MandantInnen
selbstverständlich auch vor Gericht. |
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