Mietrecht

Das Mietrecht unterteilt sich nochmals in Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht. Auf beiden Teilgebieten verfügen wir über Erfahrungen bei der Vertretung der Interessen von Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen.

Unzweifelhaft ist, dass die Vorschriften des Mietrechts die Interessen eines Großteils der Bevölkerung tangieren, indem sie einen wesentlichen Lebens- und Arbeitsbereich regeln. Die Praxis zeigt es immer wieder: In der Regel ist vorbeugen besser als heilen, aber auch letzteres ist notwendig. Deshalb stehen wir bei der Lösung von auftretenden Fragen und Problemen zur Seite:

  • bei der Begründung von Mietverhältnissen
    (u. a. Prüfung der Wirksamkeit einzelner Mietvertragsklauseln)
  • während der Mietzeit
    (u. a. Mietminderung aufgrund von Mängeln; Einforderung von Mietrückständen)
  • bei der Beendigung von Mietverträgen
    (u. a. Kündigung und Räumung; Schönheitsreparaturen nach Beendigung
    des Mietverhältnisses; Abrechnung Mietkaution)

Wir favorisieren - sofern möglich - außergerichtliche einvernehmliche Lösungen. Solche sparen nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Nerven der beteiligten Parteien. Mitunter sind aber einvernehmliche Lösungen nicht möglich, dann vertreten wir die Interessen unserer MandantInnen selbstverständlich auch vor Gericht.