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Vermögen kann groß oder klein, mehr oder weniger
werthaltig sein. In der Regel sollte es aber das
selbst erarbeitete Gut eines Menschen sein.
Das Recht der offenen Vermögensfragen beschäftigt sich mit
der vermögensrechtlichen Wiedergutmachung für die Opfer des Nationalsozialismus
sowie mit den Rechtsproblemen in Folge der Teilung und Wiedervereinigung
Deutschlands.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen:
bei der Restitution von NS-verfolgungsbedingt
verlorengegangenen Kunstgegenständen und Grundbesitz
beim Auffinden verschollener Vermögenswerte
bei der Sicherung von Vermögenswerten und gleichgestellten
Rechten
bei der Vertretung von Grundstücksnutzern und
Grundstückseigentümern sogenannter Datschengrundstücke
Dort,
wo es notwendig ist, wird ein länderübergreifendes Zusammenwirken mit
zuverlässigen, erfahrenen und erprobten Kollegen sowie sonstigen kompetenten
Partnern realisiert. |
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